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Beilagen

Als Beilagen (auch Beigabe) bezeichnet man Bestandteile von Gerichten. Sie geben einem Gericht neben der Zubereitungsart den bestimmenden Charakter. Typische Beilagen werden als Garnitur bezeichnet. In Deutschland unterteilt man die Beilagen heute in Sättigungsbeilagen und Gemüsebeilagen, ursprünglich ist „Sättigungsbeilage“ ein Begriff der DDR-Gastronomie. Birgit Wolf definiert den DDR-Begriff Sättigungsbeilage als „Sammelbezeichnung für die in Gaststätten zu Fleischgerichten gereichten Kartoffeln, Reis, Nudeln, wenn bei Druck der Speisekarte nicht absehbar war, was zur Verfügung stehen würde.“ Allgemein kann diese Beilage in Gaststätten auf Wunsch auch geändert werden, beispielsweise „Pommes statt Spätzle“.
Aber die Beilagen … müssen nicht nur ein Begleiter zum Hauptgang sein. Diese können und sollten auch vielmehr als eigenständiger Mittelpunkt daher kommen.


In dieser Rubrik möchte ich einige Gerichte/Speisen sammeln, und sind unterteilt in klassische Beilagen und eigenständige Beilagen die auch als Hauptgang gereicht werden können.

Als Sättigungsbeilage bezeichnet ich:
Teigwaren: Nudeln, Spätzle
Pflanzenknollen: Kartoffel, Süßkartoffel, Topinambur
Klöße wie Knödel und Nocken
verschiedene Getreidearten wie Reis und Hirse

Rezepte zu:

Pflanzenknollen:

Klöße:

Spätzle:

Nudeln:

Nudel- Grund Rezept
Grundrezept von Frank Buchholz
Pasta secca Grundrezept für selbstgemachte Nudeln aus Hartweizen und ohne Ei


Reis:

beilagen/start.txt · Zuletzt geändert: 23.10.2024 11:51 von dduevel